Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dies insbesondere durch die Aufführung dramatischer Werke der Weltliteratur für Erwachsene und Jugendliche, die Entwicklung und Aufführung eigener Stücke für Kinder und Jugendliche, die Hilfestellung geben sollen zur Entfaltung der Persönlichkeit, der Familie und der demokratischen Gemeinschaft mit gesellschaftlich relevanten Themen, sowie Heranführung der Kinder an das Theater; weiterhin die Durchführung von Theateraufführungen und Förderung der Durchführung von Aufführungen.