Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Ist der Alleingesellschafter zugleich Geschäftsführer, ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
des Unternehmens ist die Erbringung zahnärztlicher und kieferorthopädischer Leistungen sowie der Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch V, in denen angestellte Zahnärzte und Kieferorthopäden und ggf. Vertragszahnärzte und Vertrags-Kieferorthopäden Patienten zahnärztlich untersuchen, behandeln und damit verbundene Leistungen sowie alle daraus resultierenden Folgeleistungen erbringen, insbesondere im Zulassungsbezirk der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.