Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens sind online-Dienstleistungen, wie Entwicklung und Betrieb von online-Plattformen und online-Shops, der Vertrieb von Softwareprodukten sowie informationstechnologische Dienstleistungen, wie IT-Beratung, IT-Komplettlösungen, IT-Infrastrukturbetreuung, Errichtung und Wartung von Hardware und technischen Endgeräten, sowie Dienstleistungen einer Werbeagentur, wie Webdesign, Grafikdesign und Marketing und Handel mit Werbeartikeln sowie alle Rechtsgeschäfte die keinerlei weiterer Erlaubnispflicht bedürfen und der Gesellschaft förderlich sind. Sowie der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften unabhängig von deren Rechtsform und deren Gesellschaftszweck.
(2) Die Gesellschaft kann andere Unternehmen übernehmen, sie beraten, beaufsichtigen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen in jeglicher Form - auch der Verwaltung - beteiligen.
(3) Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten.