Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Kücheneinrichtungen, Küchengeräten und ähnlichen Artikeln, die Übernahme von Vertretungen in diesem Geschäftsbereich sowie die Ausübung sämtlicher Hilfstätigkeiten und die Durchführung aller Geschäfte, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind.