Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Verwaltung von Immobilien und sonstiger Vermögen, die sowohl dem Unternehmen direkt zuzuordnen sind als auch solcher Immobilien und sonstiger Vermögen, die nicht dem Unternehmen zuzuordnen sind. Die Vermögensverwaltung beinhaltet Vermietung und Verpachtung sowie Verwahrung und Betreuung der anderen Vermögenswerte. Sie beinhaltet keine Geschäfte, die einer bankaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.