Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die strategische Vermögensverwaltung und das Halten und Verwalten von branchenübergreifenden Firmenbeteiligungen aller Art, sowie die Übernahme der Geschäftsführung (Management) durch Ausleihe bzw. den Verleih des Geschäftsführers an andere Gesellschaften. Des Weiteren gehört die Unternehmensberatung und im Speziellen die Beratung von Startups, Existenzgründern, Unternehmen, Organisationen, Vereinigungen und Einzelpersonen in wirtschaftlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Aspekten zum Unternehmensgegenstand.