Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
des Unternehmens ist die Durchführung von Rohbau-, Fliesen-, Maler-, Trockenbau- und Abrissarbeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck un¬mittelbar oder mittelbar dienen können und/oder mit ihm im Zusammen-hang stehende Aufgaben übernehmen. Sie kann Zweigniederlassungen er-richten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.