Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Beratung, Planung und Entwicklung von Energie- und Telekommunikationsangelagen sowie gebäudetechnischen Anlagen,
b) Montagehilfe Elektroanlagen- und Industriemontagen,
c) Handel und Vertrieb von technischen Komponenten, Waren und Dienstleistungen aller Art,
d) Vermietung von technischen Geräten, Baumaschinen und Fahrzeugen,
e) Vermittlung und Eingehen von Vermögensbeteiligungen,
f) Verwaltung des eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
g) Halten und Verwalten von Tochtergesellschaften zur Förderung der a) bis e) genannten Maßnahmen, sowie sämtliche mit den Maßnahmen a) bis f) verbundene Tätigkeiten mit Ausnahme erlaubnispflichtiger