Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Wupperkohle GmbH & Co. KG. Deren Gegenstand ist die Projektierung von Immobiliengeschäften und diesem Gegenstand dienliche Geschäftstätigkeiten. (2) Der Gesellschaft sind alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden und ihm dienlichen Geschäfte einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmungen gestattet.