Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von Beteiligungen an Handelsgesellschaften und anderen Unternehmen im Bereich Diagnostik, einschließlich sämtlicher mit der Eigenschaft als Holdinggesellschaft verbundenen Tätigkeiten wie Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen sowie die Koordination der Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften