Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a)der erlaubnisfreie Erwerb von und Handel mit sowie An- und Vermietung von möblierten und unmöblierten Wohnungen, Häusern, Gebäuden und Gewerbeeinheiten einschließlich Lagerhallen und bebauten und unbebauten Grundstücken auf eigene und fremde Rechnung;
b)die Planung und Durchführung von Bauvorhaben, auch schlüsselfertig, Bauen im Bestand, Sanierung sowie die Durchführung weiterer dem Geschäftszweck dienlicher Maßnahmen und die Vermittlung von Aufträgen zur Durchführung von Bauprojekten;
c)der Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Gegenständen aller Art;
d)Projektierung;
e)die Ausführung aller damit verbundenen Nebengeschäfte.