Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermitteln, Vertreiben und Handeln von und mit Gas und Strom sowie allen sonstigen Energieträgern und die Erbringung aller sonstigen nicht genehmigungsbedürftigen Energiedienstleistungen sowie das Vermitteln, Betreiben, Kaufen und Verkaufen von Blockheizkraftwerken, Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen und sonstigen energieeffizienten Energieerzeugungsanlagen.
Ferner der An- und Verkauf von Grundbesitz sowie die An- und Vermietung von Grundbesitz, Gebäuden und Räumen, soweit beides keinen gewerblichen Beschränkungen unterliegt