Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften, der Kauf und Verkauf von Anteilen an anderen Gesellschaften, die Gründung anderer Gesellschaften, außerdem der Erwerb und Verkauf von Immobilien, Sachwerten, Aktien und anderen immaterielle Gütern, jeweils soweit dies keiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf.