Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die technologische und organisatorische Beratung sowie die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zum Aufbau und/oder Optimierung von Geschäftsstrukturen und -abläufen, die Planung, Konzeption und Entwicklung von Software und IT-Systemen sowie Systemkomponenten, die Analyse von Daten, Software, IT-Systemen und Systemkomponenten sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen.