Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der HKI Hanseviertel Lüneburg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit dem Sitz in Hamburg und
die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenzwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich
dem Errichten und Verwalten eigenen Grundvermögens.