Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Großhandel mit Parfums und Kosmetika, die Herstellung von Seife und Waschmitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, Kosmetika und Körperpflegemitteln, Arzneimitteln und anderen pharmazeutischen Erzeugnissen, der Großhandel mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, der nicht spezialisierte Großhandel, der Einzelhandel über Versandhandel oder Internet, die sonstige Verlagstätigkeit, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der anderen Naturwissenschaften und technischen Wissenschaften, die Tätigkeit von Call Centern und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Verpackungen.