Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Wohnungen, gewerblichen Räumen, Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten und Darlehen, die Vermittlung von Kapitalanlagen und Vermögensanlagen, die Vermittlung
und Verwaltung von Versicherungen, die Übernahme von Haus- und Grunstücksverwaltungen, die Übernahme allgemeiner Verwaltungsarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.