Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
sind der An- und Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken für eigene Rechnung unter Verwendung von eigenen Vermögenswerten sowie die Vermittlung von Bauaufträgen und erlaubnispflichtigen Bauausführungen durch Dritte auch auf fremdem Immobilieneigentum sowie die Erbringung von Projektentwicklungen aller Art von baulichen Anlagen, insbesondere Baubetreuung, Bauregie, Consulting, Projektmanagement, Bauträgergeschäft im Sinne von § 34c Gewerbeordnung.