Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die treuhänderische Tätigkeit, wie die Verwaltung von Vermögen, die Betreuung von Kreditsicherheiten, das Halten von Gesellschaftsanteilen, die Wahrnehmung von Gesellschaftsrechten, die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Liquidator, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker sowie die Wahrnehmung ähnlicher Tätigkeiten, wie auch die Verwaltung von eigenem Vermögen.