Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Förderung der Jugendhilfe im Rahmen der Betreuung im Sinne von § 52 der Abgabenverordnung. Die Gesellschaft leistet Beiträge zur Entlastung von Familien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Qualität und Kontinuität in der Kinderbetreuung sind gewährleistet. Ziel der Gesellschaft ist die Umsetzung "Konzept Ganztag an der Schule" auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit Schule und Stadtverwaltung. Die Gesellschaft bietet eine umfassende, verlässliche Betreuung vor und nach der Schule, die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen einzunehmen, die Hausaufgaben zu erledigen und an verschiedenen Spiel- und Bewegungsangeboten drinnen wie draußen sowie kreative Angebote wahrzunehmen.