Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung aller nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen im Bereich des Recyclings und der Umweltvorschriften; die umfassende Beratung des Managements von Unternehmen und öffentlichen Institutionen im In- und Ausland, insbesondere auf den Gebieten Strategie, Organisation, Bewertung, Mergers & Acquisitions, Sanierung und Operations; das Interimsmanagement und Vermittlung von Interimsmanagern sowie Experten für den befristeten Einsatz. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.