Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Für Rechtsgeschäfte der Gesellschaft mit oder gegenüber der BoBe GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Einzelprokura mit der Befugnis zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie Wohnungs- und Teileigentumseinheiten befugt
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der BoBe GmbH & Co. KG, die den Besitz und Erwerb, die Vermietung und Verpachtung sowie die Entwicklung von Grundstücken und Immobilien, den Besitz, die Verwaltung und den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen, Organisationen und Behörden zum Gegenstand hat.