Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Planung, Projektierung, Kauf und Beteiligung an Immobilien, Unternehmen und Dienstleistungen sowie Verwaltung und Beratung der Unternehmen im Bereich Operations/Marketing/Vertrieb/Finanzen (jedoch keine steuerrechtliche Beratung).
Gegenstand des Unternehmens ist auch die Erbringung aller Arten von personal- und unternehmensberatungsbezogenen Dienstleistungen.