Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Ankauf, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und/oder Gewerbebauten, die wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben, die Erschließung von Grundstücken und das Baureifmachen von Grundstücken mit Ausnahme solcher Geschäfte, zu deren Durchführung eine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlicher ist.