Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb und das Management von Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. von Krankenhäusern, Pflege- und Eingliederungseinrichtungen) einschließlich der zugehörigen Ausbildungsstätten sowie der Nebenbetriebe.
Weitere Aufgaben sind die Aus-, Fort- und Weiterbildung, das Erbringen von sämtlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und Management von Einrichtungen des Gesundheitswesens auch für fremde Dritte.