Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Förderung des Umweltschutzes durch Planung, Errichtung, Betrieb und Nachsorge von Abfallbeseitigungsanlagen für solche Abfälle, die wegen ihrer Art oder Menge nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können und deshalb einer besonderen Anlage bedürfen (Sonderabfälle/gefährliche Abfälle).