Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Installation, Konfiguration, Reparatur und Wartung von Geräten der Informationstechnologie, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation sowie von Software und Netzwerken und damit zusammenhängende Beratungsleistungen; ferner der Handel mit Geräten der Informationstechnologie, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation sowie mit Zubehör, Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen für diese Geräte.