Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung als Komplementärin bei der Grundstücksgesellschaft Hotel Stadt Hamburg GmbH & Co. KG. Deren Gegenstand ist die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz sowie Erwerb und Veräußerung von Grundbesitz, insbesondere die Verwaltung des Grundstücks Lauenburger Straße 10 in Schwarzenbek.