Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen und sonstige Tätigkeiten aller Art in den Bereichen Ingenieurwesen, Besichtiger- und Sachverständigenwesen, Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz, Risikobewertung, Auditierung von Managementsystemen für Reedereien, Versicherer und sonstiger Auftraggeber aus der maritimen und der Offshore Industrie und deren Umfeld, sowie die Vermittlung derartiger Geschäfte an Dritte.