Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gesamtvertretungsbefugnis und ein Verbot Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter kann beschlossen werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die industrielle Fertigung, der Handel und der Vertrieb von Norm- und Spezialdichtungen und sonstigen technischen Bedarfsartikeln sowie deren technische Beratung und weiterhin die Vornahme aller Geschäfte und Dienstleistungen, die dem Unternehmen in diesem Zusammenhang förderlich sind.