Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
- Objektbetreuung von eigenem und fremden Eigentum (Asset Management)
- Objektverwaltung von eigenem und fremden Eigentum (Property Management)
- Vermarktung und Vermietung von eigenem und fremden Eigentum einschließlich solcher Tätigkeiten, die einer Genehmigung gem. § 34 c GewO bedürfen
- Ausführung von Dienstleistungen an eigenen und fremden Objekten (z. B. Hausmeistertätigkeiten) und
- Dienstleistungen im Bereich Immobilien