Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft jeweils allein. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Ein- und Verkauf von Material, Trockenbau, Bodenlegearbeiten, Estrichbau, Holzbau, Tiefbau, Abbrucharbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Fassadenbau, Einbau von Baufertigteilen, Forst- und Landwirtschaftliche Lohnarbeiten, Feuerholzgewinnung, Hausmeistertätigkeiten und Beratungsdienstleistungen im Rahmen dieser Tätigkeiten sowie die Beteiligung an Unternehmen.