Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
des Unternehmens ist der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Ubernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handels- gesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und alle Handlungen vornehmen, die mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen.