Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt. Ist ein Prokurist bestellt, so ist dieser nur gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer vertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB durch Gesellschafterbeschluss befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
sind gärtnerische Dienstleistungen, insbesondere die Gestaltung und Pflege von Gräbern, Gärten und Grundstücken; Produktion und Handel von gärtnerischen Erzeugnissen, Ausstattung- und Dekorationsgegenständen sowie Brennholz.