Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Aufführung und Pflege von Kammer- und Orchestermusik einschließlich Musiktheater des barocken und klassischen Zeitalters bis zur zeitgenössischen Musik, auch in stilistisch-originaler Aufführungspraxis und in programmatischer Gegenüberstellung. Die Zusammenarbeit mit Musikschulen bzw. Musik- und Theater - AGs sowie Kinderkonzerte bilden einen wesentlichen Teil des Aufgabenfeldes.