Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere Bau, Reinigung und Technik; Im- und Export von Bau-, Einrichtungs- und Merchandiseartikeln sowie Lebensmittel; In- und Outbound, insbesondere Telefonaquise, Service und Beratung; der An- und Verkauf von jeglichen handelsüblichen Materialien; Betreuung und Errichten von Internetseiten und E-Commerce; Personaldienstleistungen jeglicher Art und Branche, Arbeitnehmerüberlassung