Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der internationale und nationale Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Sekundär-Rohstoffen, Granulaten für die Plastikherstellung, mit Ausnahme solcher Waren, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, und deren Import sowie Export. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen und Komplementärfunktion (Vollhafterstellung) übernehmen. Ferner werden Dienstleistungen und Beratungen im internationalen Management erbracht.