Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmes ist
- die Erbringung von Hafen- und Logistikdienstleistungen in eigenen und fremden Häfen, wie insbesondere der Umschlag von Gütern, die Lagerei, Festmachertätigkeiten, die Verwaltung und Bewirtschaftung von Verkehrs- und Hafeninfrastruktur, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie
- die Planung, Erstellung und das Betreiben von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie, der Verkauf der gewonnenen Energie insbesondere in Form von Strom und Wärme, die Gestaltung und wirtschaftliche Umsetzung der Energiewende, Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie damit verbundene Nebengeschäfte.