Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung, Konzepterstellung, Planung und Ausführung im Bereich von Informationstechnologie sowie Verkauf, Wartung und Erneuerung von relevanten Produkten wie Hardware, Software, Lizenzen und Subskriptionen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.