Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Aufstellen von Spielautomaten sowie das Betreiben von Spielhallen jedweder Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich Ankauf, Reparatur, Verkauf, Anmietung und Vermietung von Spielautomaten und Spielhallen, Spielotheken, weiter Anmietung und Vermietung, Ankauf und Verkauf sowie Führung von Gaststätten aller Art.