Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Architekten- und Generalplanerleistungen nach deutschem Architektenrecht und nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure "HOAI". (2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in zulässiger Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.