Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Konzeption, Realisierung, Betreuung und Entwicklung von Internetprojekten, mobilen Applikationen, Webseiten, Blogs, Web-Plattformen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie Vertrieb von Dienstleistungen, Produkten und Vergabe von Lizenzen an End- und Geschäftskunden, weiterhin die Entwicklung von Hardware und Software aus den Bereichen Konnektivität, Smarthome und Digital Lifestyle.