Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Vornahme von Begutachtungen zur Fahrzeuggenehmigung, die Durchführung von Schadenbegutachtung an und die Bewertung von Fahrzeugen, die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhänger sowie die Durchführung von UVV Prüfungen an Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen.