Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Handelsagentur und der Verkauf von erlaubnispflichtigen Waren, insbesondere der Großhandel mit Weihnachts-, Oster- und Geschenkartikeln, der Einzelhandel mit Weihnachts-, Oster-, Geschenk- und Souvenirartikeln sowie die Herstellung und der Vertrieb von Büchern, Fachzeitschriften und Artikeln jeglicher Art, weiterhin der Betrieb eines Cafés, der Betrieb und die Unterhaltung einer Schulungs- und Tagungsstätte, eine Behergungsstätte mit Fremdenzimmer, eine Brauerei sowie ein Pferdepensionsbetrieb/Pferdepensionstierhaltung.