Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import und Export, Handel, Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere von Maschinen für die Herstellung von Kunststoffen, Chemiefasern, von funktionalem hochmolekularem Material, veredeltem hochmolekularem Material, Nanomaterialien, Laborausstattung und entsprechende Forschung, technische Entwicklung, technischer Service und Herstellung auf diesen Gebieten.