Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Entwicklung von Produkten im Bereich Versicherungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für den Bereich Versicherungen einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung für andere Unternehmen, Vermittlungstätigkeiten im Sinne des § 34 d GewO, die Vermietung und Verpachtung eigener und fremder Immobilien sowie der Handel mit Waren aller Art.