Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung von Unternehmen, die Beteiligung an Unternehmen mit ertragreichen Innovation, die Entwicklung von Projekten und deren Verwaltung und die Übernahme von Geschäftsführung als Komplementärin, soweit dies jeweils nicht genehmigungspflichtig ist, sowie die Durchführung aller Handlungen, Maßnahmen und Geschäfte, die mit dem vorbezeichneten Gegenstand in unmittelbarem Zusammenhang stehen.