Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Projektentwicklung und das Projektmanagement bei Erstellen von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung eigener Immobilien und für fremde Dritte, die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen, die Beratung beim An- und Verkauf und beim Verwalten von Immobilien sowie sämtliche damit verbundene Geschäfte und Beratungsleistungen mit Ausnahme von Rechtsberatung.