Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen jeglicher Art auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere jede Art von Beratungsdienstleistungen über Art und Umfang des Einsatzes technikunterstützender Informationsverarbeitung und Kommunikation, Beratung bei der Einführung und dem Betrieb von Anwendungssoftware sowie deren Entwicklung, Beratung, Konzeption, Erstellung und Betrieb von Internet- und Social Media Präsenzen, Allgemeine Beratung im Projektumfeld, Übernahme von Projektleitung oder Aufgaben im Bereich der Projektassistenz.