Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der kaufmännischen Organisation, insbesondere im Bereich Projekt- und Qualitätsmanagement, sowie Planung und Beratung von Marketingmaßnahmen. Im Bereich Prozess- und Interimsmanagement werden Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung gemäß Berechtigung § 6 Nr. 4 StBerG angeboten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind Kauf, Verkauf und Vermietung von Gewerbeimmobilien. Weiterer Gegenstand ist der Betrieb eines Gastronomiebetriebs mit Ladenlokal, Handel mit erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere verpackten und unverpackten Lebensmitteln.